Motorflug - Ausbildung 









Privatpilotenschein - PPL(A)

  Informationsblatt PPL(A) Kurs
Der Privatpilotenschein ohne zusätzliche Berechtigung berechtigt das Fliegen mit einmotorigen kolbengetriebenen Motorflugzeugen
(berechtigt auch das Fliegen von Motorseglern & Ultraleichtflugzeugen).

Mit der Lizenz in der Tasche können Sie jederzeit bei uns sowie weltweit Flugzeuge chartern und fliegen, wobei sich der Charterpreis nur auf die tatsächlich geflogene Zeit bezieht.

Voraussetzungen:
Mindestalter 17 Jahre, körperliche Tauglichkeit (die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Sehhilfe kein Hindernis ist), keine wesentlichen Vorstrafen. Deshalb benötigen wir von Ihnen:
  • ein amtlicher Lichtbildausweis
  • eine nicht mehr als sechs Monate alte Strafregisterbescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • gültiges Fliegertauglichkeitszeugnis
  • 2 Passbilder
  • bei Minderjährigen die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
Theoretische Ausbildung:
Die Theoretische Ausbildung findet in unseren Unterrichtsräumen am Flugplatz Wels statt. Wir vermitteln alle Kenntnisse zur sicheren Flugdurchführung im Rahmen eines kombinierten PPL(A) und Funk Kurses. Hierbei erfolgt eine Unterweisung in folgenden Fächern:
  • Luftrecht
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunkverkehr
  • Sonderregelungen erfolgen nach Absprache mit dem Ausbildungsleiter
Praktische Ausbildung:
Mit der Ausbildung zum Privatflugzeugführer können Sie bei uns jederzeit beginnen. Die Ausbildung erfolgt bei uns auf 2 Flugzeugen der Type Cessna 152, die bei uns ganzjährig im Hangar untergebracht sind und somit nicht den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Diese Flugzeuge gelten als die bewährtesten, besten und sichersten Schulflugzeuge weltweit. Sie wurden von der seit 1911 bestehenden Firma Cessna USA in einer Stückzahl von 23836 erzeugt. Weiters stehen eine Katana DA20 und ein Motorsegler SF25C nach Bedarf als Schulungsflugzeug zur Verfügung. Vom Gesetzgeber sind 45 Flugstunden vorgeschrieben. 5 Stunden davon können auf einem Simulator (Verfahrenstrainer) absolviert werden. Der Bewerber hat mind. 25h mit einem Lehrberechtigten und mind. 10h im Alleinflug unter Aufsicht zu absolvieren. Als Ergänzung kann eine Nachtflugqualifikation angestrebt werden.

 

Differences Training

 

Für den Wechsel auf ein Flugzeug eines anderen Musters oder einer anderen Baureihe ist laut JAR-FCL 1.215 Abs. b generell ein Vetrautmachen (Familiarisation) mit dem Flugzeug erforderlich, für folgende Flugzeug-Arten:

    1. Verstellpropeller
    2. Einziehfahrwerk
    3. Turbo Triebwerk
    4. Druckkabine
    5. Spornrad
    6. EFIS (Electronic Flight Instrument System, z.B. G1000)

ist eine Unterschiedsschulung (Differences Training) mit einem Fluglehrer (laut JAR-FCL 1.235 Abs. c Pkt. 1) erforderlich.

Im Rahmen unserer Flugschule kann eine Unterschiedsschulung für alle angeführten Flugzeug-Arten durchgeführt werden, ausgenommen Flugzeuge mit Druckkabine (4) .

 

Funkerzeugnis

 

  • BFZ (nationales Funkerzeugnis) nur in deutscher Sprache für Pivatpiloten, beschränkt auf den deutschsprachigen Luftraum.
  • EFZ (internationales Funkerzeugnis für Sichtflug) in deutsch und englischer Sprache für Privatpiloten im internationalen Luftraum.
  • AFZ (uneingeschränktes internationales Funkerzeugnis) in deutsch und englischer Sprache für Privat- und Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung im internationalen Luftraum.
An unserer Flugschule können alle Funkerzeugnisse erworben werden. Funkerkursbeginn ist in der Regel im November des jeweiligen Jahres um vor Beginn der Privatpilotenschulung das Funkerzeugnis zu erlangen. Bei Bedarf wird auch während des Privatpilotenkurses ein Funkerkurs angeboten.

 

Nachtsichtflugberechtigung

 

Laut JAR-FCL 1.125 (c) wird die Ausbildung für Nachtsichtflug angeboten.

Am benachbarten Flughafen Linz-Hörsching wird auf Wunsch auf einer PA28, C172 und oder C152 nach Absprache mit den Interessenten die Ausbildung durchgeführt.

 

Schleppflugberechtigung

 

1. Schleppflugberechtigung für Segelflugschlepp
Laut ZLPV 2006 §21 Abs.2 wird die Ausbildung für Segelflugschlepp angeboten. 2 verschiedene Schleppflugzeuge (PA18, SF25CR) stehen zur Auswahl. Vereinsintern werden jedoch nur Piloten mit gültigem Segelflugschein ausgebildet.

2. Schleppflugberechtigung für Banner
Laut ZLPV 2006 §21 Abs.3 wird die Ausbildung für Bannerschlepp angeboten. Ausbildungsflugzeug ist eine PA18.

Diese Ausbildungsarten werden nach Absprache mit den Interessenten nach Bedarf durchgeführt.

 

Kunstflugberechtigung

 


Die Kunstflugausbildung wird Eure Sicht des Fliegens verändern. Spornradflieger fliegen - kein Thema. Unusual attitudes - kein Thema. Stall - kein Thema. Ab wann fliegt ein Flieger und wie lange - was passiert dann... ? Wie wirken die Ruder, wenn man sehr langsam fliegt? Was passiert bei Vollgas und keiner Speed? Kann ein Flugzeug mit nur 10kt fliegen? Was passiert bei Vollgas, linkes Seitenruder, rechtes Querruder und Höhenruder alles voll durchgedrückt - was sehe ich dann? Und erst die am Boden? Sollte ich doch das Rauchen aufhören, damit ich die g-load besser vertrage? Oder vielleicht doch a bissl sporteln? Antworten auf alle diese Fragen gibts nach erhalt des Kunstflugscheines.
Der Aufwand für eine Kunstflugausbildung lässt sich nicht genau beziffern. Die erforderliche Flugzeit beträgt je nach Begabung und Möglichkeiten ca. 4 - 6 Flugstunden. Um mit einer Kunstflugausbildung beginnen zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Gültige PPL Lizenz, stabiler Kreislauf, ausgeprägter Gleichgewichtssinn und ein gutes Orientierungsverhalten. Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis, welches ja jeder Privatpilot haben muss, reicht aus.

 

Weiterführende Ausbildung IFR bis ATPL

 

In Kooperation mit der Firma FTOnline bieten wir allen Piloten nach dem PPL eine weiterführende Ausbildung bis zum Linienpiloten an: Ein praktisches, modulares Ausbildungssystem, das berufsbegleitend durchgeführt werden kann.

Hier das Angebot im Überblick:

IFR, CPL, ATPL, HPA & MCC

Interaktive Ausbildung:
Das von FTOnline entwickelte computerunterstützte Pilotenausbildungsprogramm bietet die Möglichkeit, den in einzelne Module aufgeteilten Lehrstoff auf dem Computer zu Hause zu lernen. Damit kann man jedes Ausbildungsmodul beliebig oft wiederholen oder offene Fragen über die Online-Plattform diskutieren oder mit einem Begleitlehrer besprechen.
Textbooks zu jedem Lehrkapitel helfen den Lehrstoff zu vertiefen und zu festigen. Jeder Abschnitt wird mit einem Fragenprogramm aus dem aktuellen JAR-Fragenkatalog abgerundet.
Die Zwischenprüfungen werden über die FTOnline e-learning Plattform abgelegt. Dies gilt als Voraussetzung, um die jeweiligen Frontalunterrichtsmodule besuchen zu können. Nach dem Frontalunterricht wird die interne Abschlussprüfung auch über die e-learning Plattform abgelegt. Anschließend erfolgt die theoretische Prüfung bei der Austro Control.

Modulare Pilotenausbildung:
Das Ziel der Ausbildung ist, in abgeschlossenen Einzelschritten die Lizenzen bis zum Linienpiloten erwerben zu können. Wir bieten damit die Möglichkeit ab, neben dem Beruf eine fundierte JAR-Pilotenausbildung zu erwerben.

Interaktives Lernsystem:
Große Teile des theoretisch notwendigen Wissens zur Erlangung der Lizenzen werden über ein kontrolliertes interaktives Lernen am Computer vermittelt. Das behördlich zugelassene Computerlernsystem ermöglicht eine freie Zeiteinteilung, vermeidet zusätzliche Kosten (Anreise, Unterkunft) und ermöglicht jederzeit mit der Ausbildung zu beginnen. Der vorgeschriebene Frontalunterricht ist ebenfalls modular aufgebaut und kann individuell abgestimmt an Wochenenden besucht werden. Ort der Kurse ist der WMW-Lehrsaal im 1. Stock.

Praktische Ausbildung:
1. Simulator: Auf modernsten, zugelassenen Flugsimulatoren werden effizient die notwendigen Ausbildungsschritte trainiert.

2. Ausbildung am Luftfahrzeug: Diese findet in Wels unter Verwendung unserer Luftfahrzeugen statt.


Verwendete Luftfahrzeuge (zur Ausbildung zugelassen):
Type: P-2002 Registrierung: OE-ATA
Type: DV20 Registrierung: OE-ANZ
Type: C172 Registrierung: OE-DBA
Type: PA28T Registrierung: OE-KLS
Type: PA28 Registrierung: OE-KMV

Wir hoffen, dass unser neues, breites Piloten-Ausbildungsangebot auf fruchtbaren Boden fällt und freuen uns auf Eure Anfragen!
Für weiterführende Informationen stehen Sektionsleiter Christian Sixt und Ausbildungsleiter Josef Ecker gerne zur Verfügung.



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